Regelungen für Jugendliche

Jugendliche zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr können bei der Gemeinde
einen Jugendfischereischein lösen.Das Angeln ist nur möglich in Begleitung
eines mindestens 18-jährigen Fischereischeininhabers.

Unser Verein hat eine Jugendgruppe - wer Interesse hat, kann die Einzelheiten
per email beim Vorstand erfragen.

Ab dem 14 Lebensjahr erhält man einen regulären Fischereischein, wenn
die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Wer also mindestens
14 Jahre alt ist und den Fischereischein hat, kann an unseren
Vereinsgewässern alleine angeln, vorausgesetzt er ist Mitglied
in unserer Jugendgruppe.


Jugend ab dem 12ten Lebensjahr bis zum Erreichen des 18ten, 25€ Jahresbeitrag.
Dann einmalig 125€ Aufnahmegebühr.

Jahresbeiträge/Jugendgruppe

12-18 Jahre 25 € pro Jahr, wenn Fischereischein vorhanden. Danach tritt die normale Regelung in Kraft.